Mauer- und Alpensegler

Segler sind ursprünglich Bewohner felsiger Gebiete. Schon zur Zeit der Römer haben sie begonnen, menschliche Siedlungen zu bewohnen und leben seither nahe beim Menschen.

Mauersegler © Beat Rüegger

Sanierung und Bautätigkeit können Nistplätze zerstören

Mauer- und Alpensegler sind ursprünglich Bewohner felsiger Gebiete. Schon zur Zeit der Römer haben sie begonnen, menschliche Siedlungen zu bewohnen. Hier fanden sie ebenfalls ein grosses Angebot an Nischen und Höhlen für die Brut. Zudem boten die landwirtschaftliche Nutzung und die menschlichen Abwässer gute Bedingungen für Mücken und viele andere Insekten – das Futter der Segler.

Seit den 1970er Jahren hat sich die urbane Fläche der Schweiz fast verdoppelt. Mit der starken Bautätigkeit, der Sanierung von alten Liegenschaften oder deren Abriss, verlieren die Segler nun zunehmend ihre Brutplätze. Ihre Bestände gelten gemäss der Roten Liste der bedrohten Arten als potentiell gefährdet. Weil sie sehr ortstreu sind, kann die Zerstörung eines einzigen Gebäudes, in welchem bis dato eine Kolonie von Seglern gebrütet hat, einen markanten Verlust für eine ganze lokale Population, sogar deren Verschwinden, bedeuten.

Brutplätze sind geschützt

Brutplätze von Seglern sind geschützt. Bei Bauvorhaben an Gebäuden mit Nistplätzen müssen entsprechende Schutzmassnahmen vorgenommen werden. Geht das vergessen, können wir als Verband solche Massnahmen anregen, oder gegebenenfalls sogar vor Gericht durchsetzen.

Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind klar (Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel sowie das Natur und Heimatschutz Gesetz):

  • Die Störung von Alpen- und Mauerseglern während der Brutzeit ist verboten. (Art. 1 und 17 des Jagdgesetztes)
  • Nistplätze geschützter Arten sind geschützt. (Art. 1d und 18ter Natur und Heimatschutzgesetz)

Projekt Seglerinventar 2018-2019

Damit die Brutplätze geschützt werden können, müssen sie bekannt sein. Am nachhaltigsten ist ein öffentlich zugängliches Inventar. So ist es ganz einfach, bei Bauvorhaben an Gebäuden mit Nistplätzen entsprechende Schutzmassnahmen vorzusehen.

 

Schutz der Nistplätze

Damit der Schutz der Nistplätze sichergestellt ist, reagieren wir auch auf Meldungen aus unseren Sektionen, wenn Bautätigkeit Niststandorte bedroht. So konnten wir z.B. in jüngster Vergangenheit zweimal schützend eingreifen:

  • 2018 in Aarau
    In einem Gebäude, welches für das neue Fussballstadion weichen wird, brüten momentan Mauersegler. Dank einem Hinweis aus der Bevölkerung und der Intervention von BirdLife Aargau konnte verhindert werden, dass das Gebäude während der Brutsaison abgebrochen wird.
  • 2016-2018 in Buchs
    Durch unsere Einwendung konnte beim Abbruch eines Gebäudes (mit Alpen- und Mauerseglerbrutplätzen) und anschliessendem Neubau mit der Firma eniwa (vorher IBA) folgende Vereinbarung getroffen werden:
    - Abbruch ausserhalb der Brutzeit
    - Angebot von Ersatzbrutplätzen während der Zeit von Abbruch und Neubau (2 Jahre)
    - am Neubau werden neue Nistplätze angeboten.

Projekt Seglerinventar

BirdLife Aargau arbeitete von 2018 bis 2019 zusammen mit den kantonalen Stellen aktiv am weiteren Aufbau des Seglerinventars. Wir bildeten Segler-Scouts aus und halfen bei der Sensibilisierung der örtlichen Sektionen. Noch sind nicht alle Gemeinden erfasst, doch das Inventar war ein voller Erfolg: Brutplätze in über 140 Gemeinden sind nun bekannt.

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Mauersegler: Ersatzeltern gesucht

Wir rufen Sie dazu auf, uns zugängliche Mauerseglerkolonien im Kanton zu melden. So können wir allenfalls verwaiste Mauersegler platzieren.

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