Förderung von Uferschwalben

Uferschwalben sind auf der roten Liste als verletzlich eingestuft. Gezielte Hilfe tut Not!

Uferschwalben. Foto: Beni Herzog
Die Uferschwalbe baut ihre Brutröhren natürlicherweise in vegetationslose Steilwände. Diese fand sie früher in frischen Anrissen an Prallhängen von Flussufern. Infolge weitgehender Verbauung und Begradigung der Flüsse ist die Art in der Schweiz heute auf Kiesgruben als Ersatzlebensräume oder künstliche Brutwände angewiesen.

Das Projekt

Die beiden Holcim Gruben Chis und Chatzewadel in Zeiningen wurden rekultiviert. Damit fehlte den Uferschwalben, die 2014 noch in einer Wand im Chatzewadel gebrütet haben, ihre Nistmöglichkeit. In der Umgebung waren keine anderen passenden Niststandorte vorhanden.

Die künstliche Uferschwalbenwand konnte auf einer benachbarten Parzelle realisiert werden. Dort befindet sich eine ökologische Ausgleichsfläche. Die Buntbrache ist seit 2012 unter Vertrag. Der Uferschwalben-Sandhaufen zählt als Ökoelement und wird in den Vertrag aufgenommen. (Bild unten: frisch erstellte Wand vor der Besiedelung)

Allgemeiner Leitfaden

Immer wieder werden in der Schweiz Kiesgruben rekultiviert und der Verlust von Nistmöglichkeiten ist ein bekanntes Problem. Daher haben BirdLife Schweiz, die Vogelwarte Sempach und weitere interessierte Kreise gemeinsam einen Leitfaden erarbeitet. Dieser dient Grubenbetreibern, Natur- und Vogelschützern, Behörden und weiteren Akteuren bei der Planung und Umsetzung von Projekten zum Schutz der Uferschwalbe. Er gibt Empfehlungen zur Erhaltung und Förderung der Kolonien in Kiesabbaustellen und präsentiert die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen mit dem Bau von künstlichen Uferschwalben-Brutwänden.

Leitfaden PDF