Wirken über den Tod hinaus

Mit der letztwilligen Verfügung können Sie mithelfen, die Natur im Aargau zu schützen und zu fördern. Für zukünftige Generationen und eine reiche Tier- und Pflanzenwelt.

Graugans © Kai Rösler
Wir leben in einer Zeit, in der die Menschen durchschnittlich älter werden als noch vor 20 Jahren. Dies bringt es mit sich, dass die Nachkommen von Verstorbenen in der Regel selber schon erwachsen sind, oft eigene Kinder haben und beruflich erfolgreich im Leben stehen. Ihre Abhängigkeit von finanziellen Hinterlassenschaften ist klein. Erblasser überlegen sich daher immer häufiger, einen Teil ihres Vermögens nicht an Verwandte, sondern an Hilfsorganisationen zu spenden.

Ein Lebenswerk fortführen

Auf diese Weise können sie selber direkt beeinflussen, was mit ihrem Vermögen geschieht. Sie können sicherstellen, dass ein Lebenswerk fortgeführt wird. Oder eine Organisation, zu der sie zu Lebzeiten eine hohe Verbundenheit hatten, über den eigenen Tod hinaus unterstützen.

Selbstverständlich kommen nächste Angehörige zuerst

Ihre Liebsten stehen im Testament oder Erbvertrag an erster Stelle. Sie haben Anrecht auf den sogenannten Pflichtteil. Weitere gesetzliche Vorgaben für die Einsetzung von Erben oder das Überschreiben von Legaten gibt es nicht. Im Umfang der frei verfügbaren Quote kann in Erbverträgen oder Testamenten ohne Einschränkung verfahren werden. So kann auch eine Organisation wie BirdLife Aargau begünstigt werden.

Ein Zeichen setzen

BirdLife Aargau führt jedes an den Verband gestiftete Legat in einer separaten Abrechnung, so dass für die Mitglieder und den Vorstand jederzeit nachvollziehbar ist, welcher Nutzen durch die hinterlassenen Werte entsteht. Es steht einem Legatgeber auch frei, im Rahmen seines Testamentes kleine Beträge als Vermächtnis zu hinterlassen oder die Beträge an ganz bestimmte Zwecke oder Projekte zu binden. Sobald ein Verband wie BirdLife Aargau als Begünstigter eingesetzt ist, ist die Verwendung im Rahmen des statutarischen Zweckes und Dank der Aufsicht durch die Delegiertenversammlung sichergestellt.

Für Fragen zum Thema steht Ihnen Kathrin Hochuli, Geschäftsführerin BirdLife Aargau, jederzeit gerne zur Verfügung.

Legatsbroschüre

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Beispiel: Legat aus Wohlen

Im Jahre 2002 vererbte Katharina Kuhn-Wank dem Verband BirdLife Aargau einen Hausanteil in Wohlen. Der Verstorbenen lag der Naturschutz am Herzen. Sie verfügte, dass verschiedene Organisationen gemeinsam das Haus bekommen sollten. Die Liegenschaft wurde verkauft. Mit seinem Anteil am Erlös finanziert BirdLife Aargau seither ausgesuchte Projekte.

Konkrete Hilfe - langfristige Wirkung

Je Fr. 30´000.– flossen in Renaturierungen und Projekte für Bildung und Information. So entstand in Rheinfelden eine Uferschwalbenwand, und ein massgeblicher Betrag half mit, einen Teilabschnitt der Bünz zu renaturieren.

Je Fr. 5'000.– flossen in die Vogelpflege und in vogelkundliche Forschung am Klingnauer Stausee. Rund Fr. 15'000.– investierte BirdLife Aargau in den Aufbau der heutigen Geschäftsstelle und gewährleistet so die Professionalität des Verbandes durch adäquate Arbeitsmittel und -bedingungen.

Steuerbefreit spenden

Spenden an BirdLife Aargau sind steuerlich abzugsfähig. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.