Wir empfehlen, das neue Aargauer Energiegesetz am 27. September anzunehmen. Es ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Das Gesetz trägt zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen und zu einer Verschiebung zur Nutzung der erneuerbaren Energien bei. Es ist ein kleiner Beitrag zum Klimaschutz.
Die Klimaerwärmung bringt einen immensen Verlust an biologischer Vielfalt. Sie führt zu Dürren, zum Austrocknen von Feuchtgebieten, zu Waldbränden, zur Erhitzung der Gewässer, zur Einwanderung invasiver Arten und Verdrängung von Spezialisten, zum Abschmelzen des Polareises und weiteren Lebensraumzerstörungen. Der Trockenheitsstress der Bäume ist im Wald heute schon sichtbar.
Mit einer Reduktion der Klimaerhitzung unter 1.5 °C kann die Gefährdung der Biodiversität reduziert werden.
Die Massnahmen im neuen Energiegesetz gehen allerdings zu wenig weit, um die selbstgesetzten Aargauer Energieziele zu erreichen. Wir betrachten sie als kleinen Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig stellen wir fest, dass weitere Beschlüsse notwendig sind, wie die deutliche Erhöhung der Förderbeiträge für ökologische Sanierungen und das CO2-Gesetz auf Bundesebene.
Dass das Gesetz nach dessen Annahme im Grossen Rat des Kantons Aargau vom Frühjahr nun am 27. September vors Volk kommt, ist auch eine Chance. Sorgen wir gemeinsam für eine deutliche Annahme und betonen wir damit noch einmal, wie wichtig uns als Gesellschaft die Einhaltung der Klimaziele sind.
Das neue Aargauer Energiegesetz hält sich in weiten Teilen an die Empfehlungen der Energiedirektoren der Kantone. Diese haben ein Übersichtspapier verfasst, das die Ziele und den Aktionsplan erläutern.
Die az erklärt, dass das Energiegesetz den Umweltverbänden zu mild sei. Das mag sein. Trotzdem halten wir es für einen Schritt in die richtige Richtung.