Gewässerschutz umsetzen

Die Aargauer Umweltverbände und der Fischereiverband begrüssen den Entscheid des Verwaltungsgerichts, die umstrittene Aargauer Gewässerschutz-Vollzugsverordnung aufzuheben. Damit wird der Kanton Aargau verpflichtet das Eidgenössische Gewässerschutzgesetz umzusetzen und die Gewässerräume auszuscheiden.

Als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" beschloss das eidgenössische Parlament 2010 ein neues Gewässerschutzgesetz. Dieser Kompromiss verpflichtet die Kantone Gewässerräume festzulegen, um die natürlichen Funktionen der Gewässer sowie den Hochwasserschutz sicher zu stellen. In der Gewässerschutzverordnung konkretisierte der Bundesrat diese Vorgaben und erliess für Flüsse und Gewässer Mindestbreiten, welche im Siedlungsgebiet nur noch in wenigen Ausnahmen bebaut werden können. Zudem dürfen sie im Landwirtschaftsgebiet nur noch extensiv genutzt werden. Die Kantone müssen diese Vorgaben bis 2018 in ihrer Richt- und Nutzungsplanung umsetzen.

Gewässerräume müssen festgelegt werden

In der nun aufgehobenen Vollzugsverordnung hat der Regierungsrat sämtliche Bauzonen als "dicht überbaut" erklärt – unabhängig davon ob sie dicht, locker oder noch gar nicht überbaut sind. Damit wollte er die Umsetzung der grösseren Gewässerräume umgehen und an den bestehenden Abständen festhalten.

Das Verwaltungsgericht hat dieses Vorgehen nun als rechtswidrig erklärt und die wesentlichen Elemente der Aargauer Vollzugsverordnung aufgehoben. Der Kanton Aargau ist gefordert, die Gewässerräume im Rahmen der Richt- und Nutzungsplanung festzulegen.

Unterstützung bei der Umsetzung angeboten

Die Aargauer Umweltverbände BirdLife, WWF, Pro Natura und der Aargauische Fischereiverband freuen sich über den Entscheid des Verwaltungsgerichtes. Die Festlegung der Gewässerräume ermöglicht die Aufwertung von Flüssen, Bächen und stehenden Gewässern als Lebensräume. Dies dient der Biodiversität und dem Schutz vor Hochwasser. Zudem werden so im Siedlungsgebiet grüne Lebensadern geschaffen, welche der Natur und der Bevölkerung zugutekommen. Der Aargau erhält damit die Chance die langjährige Tradition bei der Schaffung von naturnahen Gewässerräumen fortzusetzen und zu verstärken. Die Umwelt- und Fischereiverbände sind gerne bereit, bei der Umsetzung des Gewässerschutzes mitzuarbeiten und zusammen mit dem Kanton und den anderen betroffenen Kreisen gute Lösungen zu suchen.

 

Argumentarium der Umweltverbände