Kitesurfen auf Hallwilersee verboten

Am 18. August 2015 hat der Aargauer Grosse Rat das Kitesurfverbot auf der Hallwilersee in 2. Lesung verabschiedet. Die Lobbyarbeit von BirdLife Aargau war erfolgreich. Das Kitesurfen bleibt auf dem Hallwilersee verboten.

Mit der Änderung der Binnenschifffahrtsverordnung des Bundes wird das Verbot für das Kitesurfen ausserhalb von bewilligten Bereichen auf Schweizer Seen aufgehoben. Die Kitesurfer dürfen ihren Sport künftig überall betreiben, ausser wenn der Kanton ein Kitesurf-Verbot erlässt.
BirdLife Aargau hat Anfangs 2014 den Regierungsrat des Kantons Aargau gebeten von der Möglichkeit des Verbotes Gebrauch zu machen und das Kitesurfen auf dem heute schon vielgenutzten Hallwilersee gar nicht erst zu zulassen.

Der Kanton ist auf unser Anliegen eingegangen und will das Kitesurfen auf dem Hallwilersee aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes, sowie wegen des hohen Störungspotentials für die Brut- und überwinternden Wasservögel nicht zulassen. Die öffentliche Anhörung lief bis 9. Januar 2015. BirdLife Aargau begrüsst das Verbot und unterstützt die Argumentation des Kantons voll und ganz. In erster Lesung im Grossen Rat wurde das Verbot grossmehrheitlich gutgeheissen. In der zweiten Lesung am 18. August 2015 wurde das Verbot nun verabschiedet.

Schutz der Wasservögel

Das Kitesurfen hat ein grosses Störpotenzial für Wasservögel, da diese Sportgeräte sehr schnell und wendig sind und ein hoch fliegendes Segel benützen. Die Wasservögel können sich nicht an diese Drachensegel gewöhnen, da sie ständig die Richtung wechseln und mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Besonders auf Ruhe angewiesen und durch Störungen gefährdet sind u. a. die auf dem offenen Wasser unserer Seen mausernden und in dieser Zeit flugunfähigen sowie überwinternden Wasservögel und die auf dem Wasser rastenden Zugvögel im Zeitraum zwischen September bis April. Das Fahren von Kitesurfern nahe den Schilfgürteln stellt zudem eine beachtliche Störungsquelle für die brütenden Wasservögel dar. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass es infolge plötzlich wechselnder Windverhältnisse zu unbeabsichtigten Landungen von Lenkdrachen in diesem empfindlichen Schilfgebiet kommen kann.

Finden Sie hier weiterführende Informationen:

Stellungnahme von BirdLife Aargau

Stellungnahme des Kantons zum Thema im Rahmen der Anhörung zur Binnenschifffahrt

Bericht des Kantons

 

 

 

 

Unsere Argumente

Aus folgenden Gründen unterstützt BirdLife Aargau den Regierungsrat und ist für ein Kitesurf-Verbot auf dem Hallwilersee:

Das Kitesurfen hat ein grosses Störpotenzial für Wasservögel, da diese Sportgeräte sehr schnell und wendig sind und ein hoch fliegendes Segel benützen. Die Wasservögel können sich nicht an diese Drachensegel gewöhnen, da sie ständig die Richtung wechseln und mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Die Vögel meinen das Segel sei die Silhouette eines Greifvogels und müssen darum ständig die Flucht ergreifen. So brauchen die Vögel im Winter zusätzliche Energie oder während der Brutzeit wird jeweils das Nest verlassen. An Boote wie auch Windsurfer können sich die Vögel besser gewöhnen und fühlen sich durch diese weniger gestört als durch Kitesurfer.

Besonders auf Ruhe angewiesen und durch Störungen gefährdet sind u. a. die auf dem offenen Wasser unserer Seen mausernden (Wechsel des Federnkleides) und in dieser Zeit flugunfähigen sowie überwinternden Wasservögel und die auf dem Wasser rastenden Zugvögel im Zeitraum zwischen September bis April. Auf dem Hallwilersee gibt es viele überwinternde Wasser- und rastende Zugvögel.

Das Fahren von Kitesurfern nahe den Schilfgürteln stellt zudem eine beachtliche Störungsquelle für die brütenden Wasservögel (März bis August) dar. Am Hallwilersee brüten z.B. Eisvogel (Rote Liste: verletzlich), Haubentaucher, Nachtigall (potenziell gefährdet), Teichrohrsänger, Teichhuhn, Kuckuck (potenziell gefährdet) und viele mehr. Alleine im Boniswilerried – einem Schutzgebiet von nationaler Bedeutung – wurden bis heute 158 verschiedene Vogelarten nachgewiesen. Dies ist eine beachtliche Artenvielfalt, die es zu erhalten gilt.

Dank dem Hallwilerseeschutzdekret hat es am Ufer des Hallwilersees noch einige intakte Schilfgebiete. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es infolge plötzlich wechselnder Windverhältnisse zu unbeabsichtigten Landungen von Lenkdrachen in diesem empfindlichen Schilfgebiet oder im Boniswilerried kommt.