Zersiedelung stoppen

Stellungnahme von BirdLife Aargau

Es ist begrüssenswert, dass nun auch der Aargau das Siedlungsgebiet auf 15 Jahre festlegen und nicht mehr jedem Wunsch von Gemeinden nach Einzonungen stattgeben will. Um die fortschreitende Zersiedelung aufzuhalten, fordern BirdLife Aargau und WWF Aargau jedoch mehrere Anpassungen beim Richtplan Siedlungsgebiet.

Das heutige Siedlungsgebiet reicht, um die zusätzlichen Einwohnenden bis 2040 aufzunehmen. Siedlungsgebietserweiterungen sollen deshalb mit Auszonungen in der Peripherie kompensiert werden und Einzonungen nur noch unter klaren Auflagen möglich sein. Wohnschwerpunkte gehören in Kernstädte und urbane Entwicklungsräume, nicht in ländliche Entwicklungsachsen. Die zentralen Anträge von BirdLife gemeinsam mit WWF sind:

  • Das Siedlungsgebiet soll auf dem heutigen Stand von insgesamt 21‘260 ha festgesetzt werden. Die vorhandenen Bauzonen reichen, um alle Personen bis 2040 aufzunehmen. Sie liegen jedoch oft am falschen Ort. Die Erweiterungen des Siedlungsgebietes im Richtplan von 163 Hektaren sowie die zusätzlichen 148 Hektaren, welche nicht im Richtplan als Siedlungsgebiet festgesetzt werden, müssen daher vollständig durch Auszonungen in der Peripherie kompensiert werden.
  • Grundsatz Verdichtung vor Einzonung: Gemeinden sollen die Bauzonen erst erweitern können, wenn die vorgegebene Dichte für das überbaute Gebiet erreicht ist. Nur so wird sichergestellt, dass die innere Verdichtung gefördert und auch umgesetzt wird. Areale für Neueinzonungen müssen folgende Bedingungen erfüllen: mind. öV-Güteklasse B und den Nachweis, dass das übergeordnete Strassennetz und das öV-Netz das verursachte Verkehrsaufkommen aufnehmen kann.
  • Die Bevölkerungsprognose für 2040 muss nach unten korrigiert werden. Es ist das mittlere Szenario des Bundes mit 737.960 Personen zu wählen. Die hohe Prognose des Kantons von 816‘000 Personen ist eine „selbsterfüllende Prophezeiung“, denn viel freiesBauland zieht automatisch mehr Neuzuzüger an.
  • Wohnschwerpunkte (WSP) dürfen nur in Kernstädten, urbanen Entwicklungsräumen und ländlichen Zentren festgesetzt werden. BirdLife und WWF wehren sich dagegen, dass mit WSP in ländliche Entwicklungsachsen die Zersiedelung in der Peripherie gefördert wird. Ausserdem sollen die WSP mindestens eine öV-Güteklasse B und eine Leerwohungsziffer von unter 4% in der Standortgemeinde aufweisen. Die WSP sind mit einer Gestaltungsplanpflicht zu belegen mit Auflagen zur erneuerbaren Energieversorgung, umweltfreundlichen Mobilität, naturnahen Umgebungsgestaltung wie auch ökologischen Vernetzung.
  • Die Siedlungsbegrenzungslinien müssen gleichzeitig mit der Richtplananpassung Siedlungsgebiet festgesetzt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass WSP und weitere Siedlungserweiterungen in ungeeignete und ökologisch sensible Gebiete zu liegen kommen.
  • Die Mindestdichten in ländlichen Zentren, Entwicklungsachsen und Entwicklungsräumen sollen erhöht werden, dass diese wie in den Kernstädten und urbanen Entwicklungsräumen dem 90%-Dezil entsprechen.