Der Natur ein Anwalt sein

Dank dem Verbandsbeschwerderecht haben wir die Möglichkeit, der Natur eine Stimme zu geben.

Rotmilan © Beat Rüegger

Als Verband sind wir befugt, in Vertretung der Sektionen Rechtsgeschäfte zu tätigen. Wichtig ist, dass wir aus den Sektionen die Information zu möglichen Problem-Projekten erhalten.

Mit dem Verbandsbeschwerderecht erhält die Natur eine Stimme

Für die Natur besonders heikle Projekte können durch BirdLife Aargau auf die Vereinbarkeit mit der Natur- und Umweltschutzgesetzgebung überprüft werden.

Das Verbandsbeschwerderecht ist kein Instrument zur Verhinderung von Bauten, sondern es dient dazu, Lösungen zu finden, welche die Natur und Umwelt ausreichend berücksichtigen und den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Im offenen Dialog mit Bauherren hilft BirdLife Aargau mit, solche Lösungen zu finden und erfüllt eine konstruktive Funktion als Anwalt für die Natur.

Das Beschwerderecht führt in der Regel zu ökologischen Verbesserungen an Bauvorhaben

Wer seine Projekte kompetent plant und frühzeitig an die Umweltgesetze denkt, braucht sich vor Einsprachen nicht zu fürchten!

Lesen Sie dazu auch unsere Standpunkte.